Einleitung
Der Vertrieb von Forschungspeptiden in Deutschland berührt mehrere Rechtsgebiete: das Arzneimittelgesetz (AMG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie wettbewerbs- und apothekenrechtliche Regelungen. Eine pauschale „Reagenz-Klausel", die diesen Markt rechtlich klar absichert, existiert nicht. Dieser Beitrag ordnet die Lage zum Stand 2026 ein und benennt die Punkte, an denen wir die größten praktischen Risiken sehen.
[!IMPORTANT] Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für den konkreten Vertrieb empfiehlt sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine schriftliche Einschätzung durch eine auf Arzneimittel- und Apothekenrecht spezialisierte Kanzlei.